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Karl Breitkopf

1944

  • Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufgreifens des Verwaltungsverfahrens im Recht der Sozialversicherung und der KriegsopferversorgungRücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufgreifens des Verwaltungsverfahrens im Recht der Sozialversicherung und der Kriegsopferversorgung