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Paul Schlippenbach

  • Kann derjenige, welcher als Mieter oder Depositar auf Rückgabe der Sache belangt ist, der Klage die Einrede seines Eigentums entegegensetzen?Kann derjenige, welcher als Mieter oder Depositar auf Rückgabe der Sache belangt ist, der Klage die Einrede seines Eigentums entegegensetzen?