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Eduard Sand

  • Die abgrenzung der befugnisse des magistrats und der stadverordneten nach der städteordnung für die sechs östlichen provinzen der Preussischen Monarchie vom 30. mai 1853Die abgrenzung der befugnisse des magistrats und der stadverordneten nach der städteordnung für die sechs östlichen provinzen der Preussischen Monarchie vom 30. mai 1853