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Leuckart v. Weissdorf, Hans Freiherr, Dr. phil., Referendar

  • Das Verbot des Verkehrs der Stände mit anderen Behörden als dem Gesamtministerium, nach [Paragraph] 135 der Sächsischen VerfassungsurkundeDas Verbot des Verkehrs der Stände mit anderen Behörden als dem Gesamtministerium, nach [Paragraph] 135 der Sächsischen Verfassungsurkunde