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Edgar Schütze

1953

  • Der Anspruch des Betriebsrates auf Einsicht in die Bruttolohn-  und Gehaltslisten unter besonderer Berücksichtigung seines Rechts auf Einsicht in die PersonalakteDer Anspruch des Betriebsrates auf Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten unter besonderer Berücksichtigung seines Rechts auf Einsicht in die Personalakte