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Friedrich Pfenningsdorf

  • Das jagdrecht und der eigentumserwerb an jagdbaren tieren nach gemeinem recht unter berücksichtigung des mecklenburgischen landesrechts, sowie der einschlägigen bestimmungen des bürgerlichen gesetzbuchsDas jagdrecht und der eigentumserwerb an jagdbaren tieren nach gemeinem recht unter berücksichtigung des mecklenburgischen landesrechts, sowie der einschlägigen bestimmungen des bürgerlichen gesetzbuchs