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Ludolf Penkert

1879

  • Die Gehorsamspflicht des Staatsbeamten gegen gesetzwidrige Befehle Vorgesetzter und seine aus ihrer Ausführung entstehende Haftung Dritten gegenüber ...Die Gehorsamspflicht des Staatsbeamten gegen gesetzwidrige Befehle Vorgesetzter und seine aus ihrer Ausführung entstehende Haftung Dritten gegenüber ...