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Wilhelm Kluckhohn

1884

  • Der Auftrag zur Besorgung eines fremden Geschäftes und die auftraglose Geschäftsführung nach gemeinem und bürgerlichem RechtDer Auftrag zur Besorgung eines fremden Geschäftes und die auftraglose Geschäftsführung nach gemeinem und bürgerlichem Recht