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Joachim Rudert

1932

  • Die Verwechslungsgefahr im engeren und im weiteren Sinne im Warenzeichenrecht unter besonderer Berücksichtigung der neueren höchstrichterlichen RechtsprechungDie Verwechslungsgefahr im engeren und im weiteren Sinne im Warenzeichenrecht unter besonderer Berücksichtigung der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung