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Anja Tobinsky

1959

  • Zur Strafbarkeit des Arztes, der bei der Abrechnung seiner privatärztlichen Tätigkeit sogenannte "Privatärztliche Verrechnungsstellen" einschaltetZur Strafbarkeit des Arztes, der bei der Abrechnung seiner privatärztlichen Tätigkeit sogenannte "Privatärztliche Verrechnungsstellen" einschaltet