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Hans Schobetz

  • Wieweit wird die Anwendung der Geschäftsführungsvorschristen ausgeschlossen durch bestehende Verpflichtungsverhältnisse, sei es gegenüber dem Geschäftsherrn, sei es gegenüber Dritten?Wieweit wird die Anwendung der Geschäftsführungsvorschristen ausgeschlossen durch bestehende Verpflichtungsverhältnisse, sei es gegenüber dem Geschäftsherrn, sei es gegenüber Dritten?