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August Temme

  • Findet der [section] 56 Ziff. 1 der Strafprozessordnung 'Unbeeidigt sind zu vernehmen usw.' in unserer Rechtspflege genügende Berücksichtigung?Findet der [section] 56 Ziff. 1 der Strafprozessordnung 'Unbeeidigt sind zu vernehmen usw.' in unserer Rechtspflege genügende Berücksichtigung?