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Siegfried Dammin

1915

  • Die "Erklärung der Rechte des Kindes" der Vereinten Nationen vom 20. November 1959 und die Berücksichtigung der darin niedergelegten Grundsätze in der deutschen GesetzgebungDie "Erklärung der Rechte des Kindes" der Vereinten Nationen vom 20. November 1959 und die Berücksichtigung der darin niedergelegten Grundsätze in der deutschen Gesetzgebung