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Woldemar Görner

  • Die kraft Gesetzes entstehenden Wechselrechte des Wechselbürgen und des Ehrenzahlers (Art. 32 Abs. 3, Art. 63 Abs. 1 WG)Die kraft Gesetzes entstehenden Wechselrechte des Wechselbürgen und des Ehrenzahlers (Art. 32 Abs. 3, Art. 63 Abs. 1 WG)