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Walter Scholtz

1906

  • Die Frage der Anwendbarkeit des [Paragraf] 254 BGB in den Fällen der Gefährdungshaftung unter besonderer Berücksichtigung der Tierhalterhaftung u. des Reichshaftpflichtgesetzes ...Die Frage der Anwendbarkeit des [Paragraf] 254 BGB in den Fällen der Gefährdungshaftung unter besonderer Berücksichtigung der Tierhalterhaftung u. des Reichshaftpflichtgesetzes ...