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Richard Domm

1886

  • Welchen Grundsätzen unterstehen die in Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung vereinbarten Sacheinlagen im Falle 1) Verzugs, 2) anfänglicher oder nachfolgender Unmöglichkeit der Leistung, 3) rechtlicherWelchen Grundsätzen unterstehen die in Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung vereinbarten Sacheinlagen im Falle 1) Verzugs, 2) anfänglicher oder nachfolgender Unmöglichkeit der Leistung, 3) rechtlicher