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Fritz Spelge

  • Entscheidet die ordentliche Generalversammlung einer Akteingesellschaft selbständig und endgültig über die Höhe der Wertansätze der Bilanz und Gewinn- und Verluftrechnung und können diefe durch eine auszerordenliche Generalversammung abgeandert werden?Entscheidet die ordentliche Generalversammlung einer Akteingesellschaft selbständig und endgültig über die Höhe der Wertansätze der Bilanz und Gewinn- und Verluftrechnung und können diefe durch eine auszerordenliche Generalversammung abgeandert werden?