Walter zur Nieden
Das Miteigentumsverhältnis am gemeinschaftlichen Sklaven und der darauf beruhende Rechtserwerb desselben für die mehreren Herren dargestellt in Form einer Erläuterung der 1 5D. de stip. serv. 45,3
Die zwechmässigere Ausgestaltung der Grundund Gebäudesteuer als Gemeindesteuer für Städte und Gemeinden mit städtischem Charakter