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Hans-Jürg Niederer

1944

  • Strafrechtlich zulässiger Selbstschutz privater Betriebe mit besonderer Berücksichtigung der Überwachung mit technischen Mitteln sowie der gewaltsamen AbwehrStrafrechtlich zulässiger Selbstschutz privater Betriebe mit besonderer Berücksichtigung der Überwachung mit technischen Mitteln sowie der gewaltsamen Abwehr