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Helmut Westphal
Die unrichtige Übermittlung einer Willenserklärung nach [section]120B.G.B.
Untreue (auf grund der neufassung des 266 StGB) und unterschlagung unter berucksichtigung der entwürfe zu einem allgemeinen Deutschen strafgesetzbuch
Wachstum und Verfall der Städte
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