Readfeed

Thomas Bernd Reuss

1971

  • Bedeutung und Umfang der Festnahmerechte von Staatsanwaltschaft und Polizei nach der Strafprozessordnung unter besonderer Berücksichtigung des [Paragraphen] 127 StPOBedeutung und Umfang der Festnahmerechte von Staatsanwaltschaft und Polizei nach der Strafprozessordnung unter besonderer Berücksichtigung des [Paragraphen] 127 StPO